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| Das Ausüben jeglicher Arbeiten auf dem Gebiet von Sicherheitssystemen (Planung, Installation, Service) ist nur Firmen gestattet, die eine Lizenz gemäss Gesetz 333 erworben haben. Zwecks Lizenzerteilung prüft die Polizei vorab das Personalprofil, Technik und Führung dieser Firmen bezüglich psychischer, fachlicher sowie führungszeugnisrelevanter Voraussetzungen. Ebenfalls sieht das Gesetz die Einhaltung von Mindestanforderungen an das Sicherheitssystem vor, in Abhängigkeit von der Wichtigkeit und des Bestimmungszweckes des zu schützenden Raumes. Das Gesetz 333 ersetzt das Gesetz 18 von 1996. |
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